Engagement bei BetterPolice – muss ich das meinem Dienstherrn melden?

Immer wieder erreichen uns Fragen von Polizeibeschäftigten und Beamt*innen:
„Muss ich meine Tätigkeit bei BetterPolice meinem Dienstherrn melden?“

Die kurze Antwort lautet: In vielen Fällen nein.

Was sagt das Beamtenrecht?

Für Bundesbeamt*innen regelt § 99 Bundesbeamtengesetz (BBG), welche Nebentätigkeiten genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Genehmigungspflichtig sind grundsätzlich vor allem:

  • entgeltliche Nebentätigkeiten,
  • bestimmte offizielle Nebenämter,
  • gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten,
  • Tätigkeiten in Unternehmensorganen.

Eine einfache ehrenamtliche Mitarbeit in einem gemeinnützigen Verein fällt in der Regel nicht darunter.

Auch die Landesbeamtengesetze orientieren sich überwiegend an diesem Grundprinzip. Zwar unterscheiden sich die konkreten Regelungen zwischen den Bundesländern, die bloße ehrenamtliche Vereinsarbeit ist jedoch meist weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.

Wann kann eine Meldung trotzdem sinnvoll oder erforderlich sein?
Eine Anzeige oder Genehmigung kann im Einzelfall erforderlich werden, etwa wenn:

  • eine Vergütung gezahlt wird,
  • ein offizielles Vereinsamt übernommen wird,
  • erheblicher Zeitaufwand entsteht,
  • dienstliche Interessen berührt werden,
  • Interessenkonflikte entstehen könnten,
  • öffentlichkeitswirksame Funktionen wahrgenommen werden.

Gerade im Polizeibereich empfiehlt sich deshalb immer eine individuelle Prüfung der jeweiligen Landesregelungen und internen Dienstvorschriften.

Was bedeutet das konkret für BetterPolice?
BetterPolice e.V. ist ein zivilgesellschaftlicher, gemeinnütziger Verein.
Die bloße Mitgliedschaft oder ehrenamtliche Mitarbeit stellt nach unserer Auffassung regelmäßig keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit dar.

Wer jedoch Funktionen mit besonderer Verantwortung übernimmt – etwa Vorstandsämter, bezahlte Tätigkeiten oder intensive Öffentlichkeitsarbeit – sollte die eigene Rechtslage individuell prüfen oder rechtlichen Rat einholen.

Wichtig
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind immer die jeweils geltenden Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Landes sowie die konkrete Tätigkeit im Einzelfall.